Beraten & Pflegen

Im Rahmen unseres Pflegehausbesuches möchten wir Sie stets umfassend aktuell informieren und haben für Sie, zum Nachlesen, hier noch einmal das Besprochene kurz zusammengefasst. Die Beratung dient der Siche-rung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Pflegeberatung ist von der zuständigen Pflege-kasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen – und für Sie kostenfrei!

Ihre Anprechpartner für Beratung:

Weiterhin steht Ihnen Frau Maren Wend als Pflegeberaterin bzw. zur Vereinbarung einer Pflegeberatung nach SGB XI §37.3 zur Verfügung.

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor. Pflegebedürftige, die Pflegegeld oder Sachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, haben bei Pflegegrad 1, 2 und 3 halbjährlich einmal und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen.




    Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
    Wir rufen Sie umgehend zurück.

    Standort Verwaltung
    Unternehmensgruppe Wend | Pflege und Wohnen
    Kranken- und Altenpflege Wend GmbH
    Chausseestraße 1
    06308 Klostermansfeld

    Geschäftsführer Florian Wend

    034772.8329-00
    034772.8329-02


    BroschüreIhr TerminIhr Kontakt